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WANN IST ES RATSAM EIN SCHLAFLABOR AUFZUSUCHEN?
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Empfehlungen von Seiten der Arbeitsgruppe "Insomnie der DGSM":
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- Schwere Schlafstörungen mit deutlicher Beeinträchtigung der Befindlichkeit und/ oder der Leistungsfähigkeit am Tage
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- Chronische und therapieresistente Schlafstörungen mit negativem Behandlungserfolg über die Dauer von mehr als einem halben Jahr
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- Dringender Verdacht auf eine organisch bedingte Schlafstörung (z.B.: Scharchen, Atemstörungen, periodische Bewegungen im Schlaf, Herzrhythmusstörungen, Epilepsie,...)
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- Auffällige Verhaltensweisen im Schlaf mit unklarem Hintergrund (z.B.: Schlafwandeln,...)
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